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Das Jugendschutzgesetz
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Manchmal können wir es nicht verhindern:
Traurige Gesichter, oder sogar Tränen im Foyer!
Der 11-jährige Filius wollte in den neuesten Actionkracher.
Zu Hause guckt der Kleine so was regelmäßig „... und
geschadet“, weiß Papa, „hat es ihm auch nicht!“
Darauf können wir leider keine Rücksicht nehmen.
Wir halten uns an die Altersfreigaben der FSK, der
F(reiwilligen) S(elbst) K(ontrolle) der
Filmwirtschaft.
In Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Besuch
ggf. erlaubt.
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FSK – Altersfreigaben (www.fsk.de)
o.A. Ohne Altersbeschränkung
Ab 6 Jahre In Begleitung der Eltern
Ab 12 Jahre Ohne Eltern ab 12 Jahre, in Begleitung der
Eltern bereits ab 6 Jahre (Verantwortung liegt bei den
Eltern oder eines Erziehungsbeauftragten)
Ab 16 Jahre Besucher müssen min. 16 Jahre alt sein, keine
Ausnahme in Begleitung der Eltern.
Ab 18 Jahre Besucher müssen min. 18 Jahre alt sein, keine
Ausnahme in Begleitung der Eltern.
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Das Gremium
In diesem Gremium, das in Wiesbaden zu Hause ist, sitzen
Vertreter dessen, was als „gesellschaftlich relevante
Gruppe“ bezeichnet wird. Also Kirchenverbände (evangelisch
wie katholisch), Sportverbände, Lehrerverbände,
Kindergartenverbände, Filmverbände, Kinoverbände,
Rentnerverbände usw., also Gruppierungen, die nach Papas
Ansicht „überhaupt keine Ahnung haben, was für meinen Sohn
gut ist“. Diesen häufig gehörten Vorwurf möchten wir nicht
kommentieren.
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Jugendschutzgesetz
Jetzt kann es sein, dass ein Film „ab 12 Jahre“ noch um
20:00 oder 23:00 Uhr läuft. Dann müssen
12-jährige dennoch draußen bleiben, es sei denn, sie
befinden sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Hier greift das Jugendschutzgesetz:
Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist der Besuch
öffentlicher Filmveranstaltungen für Kinder
unter 14 Jahren längstens bis 20.00 Uhr, für Jugendliche
unter 16 Jahren längstens bis 22.00 Uhr und für Jugendliche
unter 18 Jahren längstens bis 24.00 Uhr gestattet.
In Begleitung eines Erziehungsberechtigten liegt die Dauer
des Aufenthalts in deren Verantwortung.
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Wir appellieren an das Verständnis aller
Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen das FILMHAUS ggf.
eine Enttäuschung bereiten muss. Bitte richten Sie
entsprechende Beschwerden an die FSK oder an den Berliner
Gesetzgeber. |
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